Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma
Gastroservice Pierron & Co. GmbH

§ 1 Geltungsbereich/Abwehrklausel

1.1 Die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH führt sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Vertragsbedingungen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (Kunden) finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auf¬tragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht


§ 2 Auftragsannahme

2.1 Aufträge können der Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH schriftlich, mündlich oder elektronisch erteilt werden und werden erst durch die Auftragsbestätigung bzw. Rechnung der Firma verbindlich.

2.2 Mit Vertragsabschluß verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH schriftlich bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2.3 Alle von uns abgegebenen Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4 Die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH ist berechtigt, die Produkte mit geringfügigen Abweichungen zu liefern, wenn es dem Frischegrad und der Verpackung dient.


§ 3 Lieferung

3.1 Die Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als solche fest vereinbart sind.

3.2 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle durch die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen u.s.w., so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten an, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt.

3.3 Die Lieferung der Ware erfolgt in angemeldeten und lizensierten Verkaufsverpackungen entsprechend dem Verpackungsgesetz zum 01.01.2019. Für die Anmeldung und Lizensierung der Serviceverpackung ist der jeweilige Erst in Verkehr bringende selbst zuständig. Eine Delegierung dieser Pflicht gilt als ausgeschlossen.

3.4 Der Mindestbestellwert pro Lieferung beträgt 100,00 €, darunter werden 5,00 € Transportkosten berechnet.


§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungsbeträge sind grundsätzlich nach Erhalt der Ware an die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH ohne Abzug sofort bar zu zahlen, wenn keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden.

4.2 Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszuliefern. In allen Fällen des Zahlungsverzugs können die banküblichen Zinssätze berechnet werden.

4.3 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art ist zulässig soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


§ 5 Gewährleistung

5.1 Jede Lieferung ist sofort bei Annahme auf Gewicht, Inhalt und Beschaffenheit zu prüfen. Menge und Warenwert sind auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung zu quittieren. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH gewährleistet dem Kunden, daß die vertragsgegenständlichen Produkte bei Übergabe nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Verbrauchswert aufheben oder mindern. Die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH haftet nicht für falsche Haltbarkeitsangaben der Hersteller auf den Verbraucherpackungen.


§ 6 Haftung

6.1 Die Firma haftet dem Kunden für Schäden nur, soweit dem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.2 Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt bei Vertragsabschluß die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH nach den damals bekannten Umständen vernünftiger Weise rechnen konnten.


§ 7 Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen für die vertragsgegenständlichen Produkte bleiben alle Produkte Eigentum der Gastroservice Pierron & Co. GmbH.

7.2 Wiederverkäufer sind berechtigt, Produkte der Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH im Rahmen ihres üblichen Geschäftsbetriebes weiter zu vertreiben. Ein Recht auf anderweitige Übereignung oder Verpfändung dieser Produkte besteht jedoch nicht. Für die Sicherungsübereignung von Warenbeständen müssen deshalb die Produkte der Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH ausdrücklich ausgenommen werden. Werden Pfändungen gegen die vertragsgegenständlichen Produkte ausgebracht, muss der Käufer die Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH unverzüglich benachrichtigen. Wird über das Vermögen des Wiederverkäufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder wird der Wiederverkäufer zahlungsunfähig, so erlischt seine Berechtigung zum Weiterverkauf der Produkte der Firma Gastroservice Pierron & Co. GmbH automatisch.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Berkholz - Meyenburg.